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   BGH, 19.01.1971 - 1 StR 611/70   

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https://dejure.org/1971,3933
BGH, 19.01.1971 - 1 StR 611/70 (https://dejure.org/1971,3933)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1971 - 1 StR 611/70 (https://dejure.org/1971,3933)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1971 - 1 StR 611/70 (https://dejure.org/1971,3933)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    In dubio pro reo und Wahlfeststellung - Verhängung und Vollstreckung einer Freihheitsstrafe von unter sechs Monaten - Erörterung der zur Ablehnung einer Geldstrafe führenden Umstände

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 19.01.1971 - 1 StR 611/70
    Deshalb soll in der Regel auf die Verhängung und Vollstreckung kurzer Freiheitsstrafen verzichtet werden (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1970 - 1 StR 353/70).
  • BGH, 16.12.1969 - 1 StR 339/69

    Voraussetzungen der Strafbildung - Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

    Auszug aus BGH, 19.01.1971 - 1 StR 611/70
    Das entspricht den Rechtsgrundsätzen, die der Senat bereits an anderer Stelle entwickelt hat (BGHSt 23, 203).
  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70

    Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die

    Auszug aus BGH, 19.01.1971 - 1 StR 611/70
    Der Senat hat bereits im Urteil vom 3. November 1970 - 1 StR 473/70 - zum Ausdruck gebracht, daß ein wesentliches Anliegen der Strafrechtsreform in der Zurückdrängung der kurzen Freiheitsstrafe besteht.
  • KG, 16.06.1969 - 1 W 3283/68
    Auszug aus BGH, 19.01.1971 - 1 StR 611/70
    Bei Tatmehrheit ist daher grundsätzlich (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1970, 196) für jede Einzelstrafe unter 6 Monaten zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 14 vorliegen (BGH MDR 1969, 1022 Nr. 71 zu § 27 b a.F.).
  • BGH, 03.06.1971 - 1 StR 189/71

    Nachprüfung der vom Tatrichter gestellten Sozialprognose - Einwirkung des

    Dabei ist der Tatrichter zutreffend davon ausgegangen, daß bei Tatmehrheit grundsätzlich (vgl. BGH bei Dallinger, MDR 1970, 196) für jede Einzelstrafe unter sechs Monaten zu prüfen ist, ob die Voraussetzungen des §StGB vorliegen (BGH MDR 1969, 1022 zu § 27 b i.d.F. des Art. 106 Abs. 1 Nr. 1 des 1. StrRG; BGH, Urteil vom 19. Januar 1971 - 1 StR 611/70).
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